„Deutsch-Französischen ökologischen und sozialen Dienst am Oberrhein“

Plenarsitzung vom 3. Dezember 2010

Der Oberrheinrat, in seiner Sitzung am 3. Dezember 2010 und auf Antrag der Kommission Kultur, Jugend, Ausbildung,

  1. ist der Auffassung, dass der seit 2007 bestehende  Deutsch-Französische Freiwilligendienst mit den Varianten freiwilliges ökologisches und freiwilliges soziales Jahr eine Einrichtung ist, die verstärkt in der Oberrheinregion genutzt werden sollte;
  2. sieht in der Möglichkeit, dass junge Leute aus dem deutschen Teil der Oberrheinregion ein Volontariat im Elsass und junge Leute aus dem französischen Teil der Oberrheinregion ein Volontariat  in Baden oder der Südpfalz ableisten, eine gute Gelegenheit zum Kennenlernen der Nachbarregion und ihrer Sprache;
  3. sieht in der Ableistung deutsch-französischer freiwilliger Dienste in der Oberrheinregion einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Zivilgesellschaft im Rahmen der Trinationalen Metropolregion Oberrhein;
  4. spricht sich darum für Bemühungen zu einer Erhöhung des Angebots an Tandem-Einsatzstellen für deutsche Freiwillige im Elsass und für französische Freiwillige in Baden und in der Südpfalz aus;
  5. fordert dazu auf, im Zuge der Neugestaltung eines Freiwilligendienstes nach Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst in Deutschland im Jahr 2011 verstärkt Anreize zur Nutzung im Rahmen des deutsch-französischen Dienstes vorzusehen;
  6. fordert dazu auf, in Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk und den Trägern der Einsatzstellen eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Information über die verschiedenen Möglichkeiten des Freiwilligendienstes und über die bestehenden Einsatzstellen zu initiieren;
  7. fordert dazu auf, das Europäische Jahr des Freiwilligen Dienstes 2011 dazu zu nutzen, Möglichkeiten zur Information über den Freiwilligendienst zu schaffen und zu nutzen;
  8. regt an, auch eine Einbindung der Schweiz in den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst und damit die Möglichkeit des Austauschs zwischen den drei an der Oberrheinregion beteiligten Staaten zu prüfen;
  9. betont die Notwendigkeit, die Regelungen für Freiwillige in Deutschland und Frankreich in Bezug auf Status, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen sinnvoll  anzupassen.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland,
  • die Landesregierung Baden-Württemberg,
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz,
  • die Regierung der Französischen Republik,
  • den Schweizer Bundesrat,
  • die Région Alsace,
  • die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura.

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