Massnahmen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung

Massnahmen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 16. Juni 2003, und auf Antrag des Vorstandes, beschliesst folgenden Text :

Der Zugang zu gesundheitlichen Versorgung ist ein fundamentales Anliegen für die Bürger der europäischen Union. Allerdings bestehen auch im Zeitalter der Freizügigkeit im Gesundheitsbereich immer noch viele Hindernisse. Insbesondere ist die freie Wahl für die Behandlung in einem anderen als dem Wohnsitzland eingeschränkt.

Dieses Problem zeigt sich naturgemäss besonders ausgeprägt in Grenzregionen oder für Personen, die in internationalen Institutionen tätig sind.

Die Hindernisse treten vor allem zutage bei :

  • Planung der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung im Ausland : aus etlichen Gründen – meist vorab wegen des komplizierten Zugangs zu besonderen Versorgungsleistungen im eigenen Land – entscheiden sich EU-Bürger dafür, solche medizinische Leistungen in einem anderen Staat nachzufragen;
  • dem für die Rettungsdienste geltenden Verbot, grenzüberschreitende Transporte von Patienten auszuführen;
  • der Behandlung bestimmter Gesundheitsschäden in Grenzgebieten : z.B. die Behandlung schwerer Brandverletzungen.


Einige grenzüberschreitende Verbesserungen könnten dem Gesundheitswesen zugute kommen, z. B. durch

  • Anstellen von Überlegungen ausgehend vom Lebensbereich und Unterstützung aller in Richtung grenzüberschreitende Zusammenarbeit gehender Initiativen;
  • Favorisierung der Entwicklung grenzüberschreitenden Erfahrungsaustauschs zwischen Mitarbeitern des Gesundheitswesens, Behandlungsstrukturen sowie Institutionen und Organen der Krankenversicherung;
  • Entwicklung eines politischen Rahmens zur flexiblen Gestaltung des Zugangs zu grenzüberschreitenden Behandlungen

Hier sind Überlegungen in mehreren Richtungen anzustellen:

  • weitestmögliche Reduzierung der administrativen Last von Verfahren, die den Zugang zu Behandlungen im Ausland zulassen, dabei Favorisierung gemeinsamer reglementärer Maßnahmen in den drei Anliegerregionen,
  • Herstellung von Beziehungen zwischen den „Gesundheitsakteuren“: Privilegierung der Nähe und Zugänglichkeit von Behandlungen, verbesserte Verfügbarkeit von Teams und Ausrüstungen, Präsentation von bestätigten Patientenübernahmeprotokollen, Entwicklung einer gemeinsamen Kultur der qualitativen Evaluierung medizinischer Leistungsübernahme usw.,
  • Erarbeitung von gemeinsamen Werkzeugen sowie Mess- und Bewertungsinstrumenten zur Entwicklung der Komplementaritäten und Synergien bei grenzübergreifenden Behandlungsangeboten,
  • Festlegung und Durchführung von Aktionsprogrammen zur Entwicklung des Zugangs zu grenzübergreifenden Behandlungen. Diese Programme könnten der Motor einer interregionalen Dynamik im Bereich Gesundheit werden.

Der Oberrheinrat spricht sich für die Einberufung einer trinationalen Kommission aus, deren Aufgabe es ist, Vorschläge zur Erleichterung und Harmonisierung des Zugangs zu gesundheitlicher Versorgung in der EU zu erarbeiten.

Zurück