Langfristperspektiven für eine integrierte Raum- und Eisenbahnentwicklung am Oberrhein und Hochrhein

Plenarsitzung vom 12. November 2004

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 12. November 2004 und auf Antrag der Kommission "Verkehr und Raumordnung",

  1. begrüßt, dass die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, die Regionalverbände Hochrhein-Bodensee und Südlicher Oberrhein sowie die Hochrheinkommission eine gemeinsame Expertise, ausgearbeitet von interna­tional anerkannten Experten, erstellen ließen, die gemeinsame Lösungsansätze für die grenzüberschreitende Raum- und Eisenbahnentwicklung am Oberrhein und Hochrhein aufzeigt und das Ergebnis in zehn Empfehlungen feststellt (vorgestellt in Basel am 23. September 2004).
  2. Der Oberrheinrat äußert sein Unverständnis, dass sich die Deutsche Bahn AG, die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und die Société Nationale des Chemins de Fer Français (SNCF) sowie an RFF, Verwalter des französischen Schienennetzes, trotz Einladung bis heute nicht an der Ausarbeitung der Expertise beteiligt und insbesondere keine Basisdaten zur Entwicklung des Eisenbahnver­kehrs zur Verfügung gestellt haben.
  3. Der Oberrheinrat appelliert deshalb mit großem Nachdruck an die Deutsche Bahn AG, die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und die Société Nationale des Chemins de Fer Français (SNCF) sowie an RFF, Verwalter des französischen Schienennetzes, ihre bisherige Haltung zu ändern und mit den verantwortlichen Stellen und Ent­scheidungsträgern in der Region in einer Weise zusammenzu­arbeiten, die zukunftsfähige Lösungen für die grenzüberschreitende Gestaltung der Eisenbahnent­wicklung im Oberrheinraum erlauben und von den Beteiligten beiderseits des Rheins mitgetragen werden können. Dies erfordert eine für die Menschen zuträgliche und umweltfreundliche Verkehrsführung und Raumge­staltung.
  4. Von dieser Erwartung ausgehend mahnt der Oberrheinrat die Erstellung eines zeitlich und finanziell abgestimmten Gesamtkonzeptes an, in das folgende Gesichtspunkte einfließen müssen: 

    -Ein guter Personennah- und -fernverkehr ist zu gewährleisten. Er darf dem Güterverkehr nicht geopfert werden und muss deshalb bei allen weiteren Schritten vorrangig berücksichtigt werden. Im Bereich des Personennah- und -fernverkehrs sind Verbesserungen erforderlich (z. B. halbstündiger Takt bei ICE-Verbindungen).

    -Mit der Eröffnung des Lötschberg- und des Gotthard-Basistunnels werden im alpenquerenden Verkehr ab 2007 bzw. 2015 neue Fahrkapazitäten eröffnet. Die Leistungsfähigkeit der Zu- und Ablaufstrecken muss auf die Kapazitäten der Tunnel abgestimmt werden. Die Ergänzungen und Ausbauten des Schienen­verkehrs müssen zwischen den Regierungen Deutschlands, Frankreichs und der Schweiz inhaltlich, zeitlich und finanziell unverzüglich abgestimmt werden.

    -Die verkehrlichen und baulichen Maßnahmen dürfen nicht zur Zerstörung von Siedlungs- und Landschaftsräumen führen. Es muss sichergestellt werden, dass zum Schutze besiedelter Gebiete Durchfahrten nach Möglichkeit vermieden werden: Dies gilt insbesondere auch für die erforderlichen Tunnel (beispielsweise den Katzenbergtunnel, den Adlertunnel und den zu erstellenden Wisenbergtunnel), die rund um die Uhr für die Aufnahme von Güterverkehr vorzusehen sind.

    -Die zeitgerechte Verwirklichung dieser Bauvorhaben ist dringend geboten. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird ein Bypass am Hochrhein zur Lösung der Verkehrsprobleme nicht als notwendig und sinnvoll angesehen.

    -Bypass-Lösungen sind unter Zugrundelegung der Basisdaten auf ihre Notwen­digkeit hin sorgfältig zu untersuchen, um für den Personenfern- und den Personennahverkehr sowie den Güterverkehr einen chancen- und lasten­gerechten Ausgleich zu finden.
  5. Der Oberrheinrat appelliert an die zuständigen nationalen Ministerien der Bundes­republik Deutschland, der Französischen Republik und der Schweizerischen Eidge­nossenschaft, die ihnen gegebenen technischen, rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine tragfähige, für alle Beteiligten akzeptable – vertragliche – Lösung der für das Oberrheingebiet zentralen Verkehrs- und Raumfrage zu erreichen. Dabei ist vor Verabschiedung des unter Nr. 4 geforderten Gesamtkonzepts von der Schaffung vollendeter rechtlicher und tatsächlicher Sachverhalte abzusehen.
  6. Die Oberrheinkonferenz wird gebeten, sich unter Zugrundelegung dieser Resolution der Problematik verstärkt anzunehmen.

Der Oberrheinrat beschließt, diese Resolution den zuständigen Ministern der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, den Präsidenten der drei Bahngesellschaften und den Präsidenten der Gesellschaften zur Verwaltung der Schienennetze zuzuleiten und hiervon den Regierungen der beteiligten Schweizer Kantone, den Landesregie­rungen von Baden-Württemberg und von Rheinland-Pfalz sowie dem Regionalrat Elsass Kenntnis zu geben.

 

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