Europawahlen vom 10. – 13. Juni 1999

Plenarsitzung vom 26. April 1999

Das Europäische Parlament wird am 13. Juni 1999 zum fünften Mal direkt gewählt. Die Wahlen finden in einer Zeit statt, in der europäisches Handeln mehr und mehr alle Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union betrifft, was spätestens zu Jahresbeginn mit der Einführung einer gemeinsamen Währung für alle evident geworden ist. Ein neuer Elan der Europäischen Union bedarf einer breiten demokratischen Legitimation. Dazu gehört vor allem auch ein starkes und repräsentatives Europäisches Parlament, das sich auf einen überzeugenden und klaren Wählerauftrag stützen kann. Dieser drückt sich nicht zuletzt in einer hohen Wahlbeteiligung bei den in sieben Wochen stattfindenden Europawahlen aus. Zugleich muss man heute die Aktionsmöglichkeiten gegenüber der Balkankrise verstärken und eine Kraft zustande bringen, die die Sicherheit und den Frieden auf dem Kontinent gewährleistet.

Gerade dort, wo, wie am Oberrhein, direkter Nutzniesser der europäischen Aktion, seit nahezu dreissig Jahren eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit praktiziert wird und dadurch die Sensibilität unter der Grenzbevölkerung für europäische Politik - im Grossen wie im Kleinen - stärker ausgeprägt ist, ist es von besonderer Bedeutung, dass das Handeln der Europäischen Union und seiner Organe von einer breiten demokratischen Zustimmung getragen wird.

Die Gebietskörperschaften, regionalen Parlamente und Institutionen, die Vertreter in den Oberrheinrat entsandt haben, können einen wichtigen Beitrag für eine hohe Wahlbeteiligung leisten, indem sie mit den ihnen gegebenen Möglichkeiten bei den Bürgerinnen und Bürgern werben, an den Europawahlen teilzunehmen, und der Oberrheinrat als politisches Gremium der Gewählten am Oberrhein verpflichtet sich dieses Ziel zu unterstützen.

Nach Ansicht des Oberrheinrates setzt längerfristig eine Mobilisierung der Wählerschaft für die Wahlen zum Europäischen Parlament voraus, dass das Wahlverfahren für die Bürgerinnen und Bürger transparenter gestaltet wird. Sie müssen besser als bisher wissen, warum und wen sie wählen sollen.

Zur stärkeren Verankerung des Europäischen Parlaments im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger bedarf es deshalb einer größeren Nähe der Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu den Wählern. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Abgeordneten kennen, die ihre Interessen in Strassburg vertreten. Der Oberrheinrat spricht sich daher für ein einheitliches Wahlrecht in dem die Einrichtung regionaler Wahlkreise vorzusehen. Dies stärkt die Bindung der Europa-Abgeordneten an ihre Wählerschaft.

Der Oberrheinrat begrüsst aus diesem Grunde nachdrücklich die vom Europäischen Parlament eingeleiteten Schritte für ein Wahlverfahren, das die Einrichtung räumlicher Wahlkreise in Betracht zieht.

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