Europäische Metropolregion Oberrhein

Plenarsitzung vom 27. November 2006

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 27. November 2006, auf Antrag der Kommission Verkehr und Raumordnung, fasst folgenden Beschluss:

Der Oberrheinrat erinnert an seinen Beschluss vom 25. November 2005 und knüpft ausdrücklich an die dort genannten Ziele und Erwartungen an.

So hat er das Ziel ausgegeben, dass sich der Oberrheinraum als grenzüberschreitende europäische Metropolregion aufstellen muss. Er hat deshalb die bereits eingeleiteten metropolitanen Entwicklungen in den einzelnen Teilräumen begrüßt und auf bereits vorhandene vorbildliche Beispiele für Metropolfunktionen hingewiesen, die es auszubauen gilt.

Er hat ferner an die Oberrheinkonferenz appelliert, einen öffentlichen Diskurs zu initiieren und daran insbesondere Akteure aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft zu beteiligen, weil sie für die Bildung der angestrebten Metropolregion von offenkundiger zentraler Bedeutung sind.

Nachdem im Mai 2007 in Leipzig die für Raumentwicklung in den Mitgliedstaaten der EU zuständigen Minister sich auf die sogenannte „Territoriale Agenda der Europäischen Union“ verständigen wollen und dieses Projekt unter anderem auch Maßnahmen zur Stärkung von Metropolregionen zum Gegenstand hat, muss das Vorhaben „Europäische Metropolregion Oberrhein“ bis dahin soweit Gestalt angenommen haben, dass es als „Gutes Beispiel“ Eingang in die „Territoriale Agenda“ findet.

Vor diesem Hintergrund fordert der Oberrheinrat die Oberrheinkonferenz auf, im Bewusstsein des engen Zeitrahmens folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Es sollte eine Bestandsaufnahme der Standortfaktoren und Entwicklungen erstellt werden, die Alleinstellungsmerkmale aufweisen und die Eignung oder Perspektive für eine Metropolfunktion haben. Im Beschluss vom 25. November 2005 hat der Oberrheinrat schon Beispiele genannt.
  2. Aus der Bestandsaufnahme sind die Stärken und Zukunftsaufgaben, die eine Metropolregion begründen und charakterisieren, abzuleiten.
  3. Und schließlich sind Wege aufzuzeigen, wie diese Stärken „gestärkt“, also gefördert und weiterentwickelt werden können. 

Der Oberrheinrat plädiert dafür, im Kontakt mit der Wirtschaft deren Haltung und Erwartungen an die Europäische Metropolregion Oberrhein zu ermitteln und daraus die prioritären und essenziellen Maßnahmen abzustimmen und zu ergreifen. Als Ansprechpartner der Wirtschaft bieten sich nach Auffassung des Oberrheinrats die im Oberrhein ansässigen Industrie- und Handelskammern sowie Gewerbekammern der vier Mitgliedsregionen an.

In gleicher Weise sind im Kontakt mit der Wissenschaft die zu ergreifenden Ziele zu definieren. Als ein Ansprechpartner bietet sich hierfür der Zusammenschluss der oberrheinischen Universitäten (EUCOR) an.

Angesichts der vorgegebenen Terminlage bittet der Oberrheinrat die Oberrheinkonferenz, bis zum März 2007 zu berichten.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • die Regierung der französischen Republik und die deutsche Bundesregierung
  • die Oberrheinkonferenz
  • die kantonalen und Landesregierungen
  • die Région Alsace und den Regionalpräfekten des Elsass.

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