Einführung des Französisch-Unterrichts in der Grundschule

Plenarsitzung vom 12. Mai 2000

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 12. Mai 2000, und auf Antrag des Vorstands, beschliesst folgenden Text:

  1. begrüsst die Absicht der Landesregierung von Baden-Württemberg, mit Beginn des Schuljahres 2001 / 2002 Fremdsprachenunterricht in der Grundschule einzuführen und hierbei im Oberrheingebiet Französisch grundsätzlich den Vorrang zu geben ;
  2. tritt dafür ein, dass in den Stadt- und Landkreisen entlang des Rheins die Schulverwaltung flächendeckend regionale Schulverbünde vorsieht, damit in effizienter Weise im Anschluss an die Grundschule Französisch in den weiterführenden Schulen angeboten werden kann.


Erläuterung :

Die Landesregierung von Baden-Württemberg beabsichtigt, mit Beginn des Schuljahres 2001 / 2002 Fremdsprachenunterricht in der Grundschule einzuführen. Hierbei soll nach den vorliegenden Informationen im Oberrheingebiet vorrangig Französisch angeboten werden.

Wegen der Fortführung des Französisch-Unterrichts in den weiterführenden Schulen sollen zu diesem Zweck regionale Schulverbünde gebildet werden, in denen die Kinder nach dem Wechsel von der Grundschule in die Realschule oder auf das Gymnasium Französisch weiterlernen können. In der Hauptschule, auf der Englisch ab Klassenstufe 5 Pflichtfremdsprache ist, soll im Bedarfsfall im regionalen Verbund Französisch in Arbeitsgemeinschaften angeboten werden.

Die Einführung des Französischunterrichts in der Grundschule im Oberrheingebiet ist zu begrüssen, da sie der Zielsetzung, auch einer früheren Resolution des Oberrheinrates, entspricht, den Oberrheinraum zu einer zweisprachigen Region zu entwickeln. Zudem knüpft sie an das Projekt ”Lerne die Sprache des Nachbarn” an.

Die Resolution will einen politischen Beitrag dazu leisten, dass das schulische Angebot zur Erlernung der jeweiligen Nachbarsprache in der Oberrheinregion sich annähernd gleich entwickelt und Baden-Württemberg auf seiner Rheinseite gegenüber dem Elsass und der Nordwestschweiz bei der Beherrschung der Nachbarsprache den Anschluss herstellt.

Die mit der Resolution geforderte Weichenstellung für Französisch darf nicht als Entscheidung gegen Englisch verstanden werden. denn das schulische Angebot, Englisch zu erlernen, ist in den Schulen in jeder Hinsicht ausreichend.

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