Das Grundwasser im Oberrheingraben

Plenarsitzung vom 15. November 1999

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 15. November 1999, und auf Antrag der Kommission "Landwirtschaft - Umwelt", beschliesst folgenden Text :

Das Grundwasser des Oberrheingrabens ist ein in Europa einmaliger Naturschatz, von höchster Wichtigkeit für die regionale Wirtschaftsentwicklung und für die Erhaltung bemerkenswerter Naturräume.

Dieser Naturschatz ist jedoch gefährdet und verschiedene Umweltbelastungen verschlechtern von Jahr zu Jahr die Qualität des Grundwassers. Die 1996 in Angriff genommene Bestandsaufnahme der Grundwasserqualität im Oberrheingebiet hat es erlaubt, eine aktuelle und umfassende Diagnose des qualitativen Zustands des Grundwassers zu erstellen und die Kenntnis über die tiefen Grundwasserbereiche zu verbessern. Die diffusen Grundwasserbelastungen z.B. durch Nitrate oder bestimmte Pflanzenmittel, besonders Triazine (Atrazin und sein Metabolit : Desethylatrazin) sind auf beiden Seiten des Rheins die Hauptsorge der Grundwasserbewirtschaftung.

Die Klarstellung, dass junges, oberflächennahes Grundwasser (Regen oder Flusswasser) in tiefe Grundwasserbereiche vordringt, fordert zur Vorsicht auf.

Der Schutz und die Wiederherstellung der Grundwasserqualität für die heutige und kommenden Generationen ist eines der vorrangigen Ziele der nachhaltigen Entwicklung im Oberrheingraben.

Aufgrund der festgestellten Grundwasserbelastung, 

  • nimmt der Oberrheinrat die Ergebnisse der unter Federführung der Région Alsace erarbeiteten Bestandsaufnahme der Grundwasserqualität im Oberrheingraben zur Kenntnis ;
  • ist er besorgt über die allgemeine Verschlechterung des qualitativen Zustands des Grundwassers, besonders durch Nitrate und Pflanzenschutzmittel (Triazine) ;
  • stellt sich Fragen über die Weiterentwicklung solcher Belastungen und deren Ausbreitung in tiefere Grundwasserbereiche ;
  • nimmt die in Frankreich durchgeführten Ermessungen, die ergeben haben dass, die Belastungen durch Chlorid im oberflächennahen Grundwasser nicht weiter zunehmen, mit Interesse zur Kenntnis ;
  • meint es sei notwendig, spezifische Bewirtschaftungsmassnahmen einzusetzen um die Weiterentwicklung und die Ausbreitung der Chloridfahnen in den tiefen Bereichen des Grundwassers besser zu ermessen ;
  • stellt sich Fragen über ein eventuelles Aufsteigen der Chloridfahnen in oberflächennahes Grundwasser, besonders beim Abbau in grössere Tiefen der Kiesgruben ;
  • stellt sich Fragen über die langfristigen Konsequenzen des Betriebs vieler Kiesgruben auf die Arten der Umweltbelastungen und deren Entwicklungen in Hinsicht auf den daraus entstehenden hohen Grad an O ² - Sätigung ;
  • empfiehlt die Gründung einer grenzüberschreitenden Koordinierungsstruktur zum Schutz des Grundwassers und die Entwicklung und Verwendung des schon bestehenden grenzüberschreitenden Materials zur Bewirtschaftung des Grundwassers ;
  • spricht sich für die Notwendigkeit aus, Transportmodelle für die Bewirtschaftung des Grundwassers zu erstellen, um die Entwicklung der Grundwasserqualität in den oberflächennahen und tiefen Bereichen, besonders auf Nitrate, Pflanzenschutzmittel und Chloride zu ermessen.

Folgedessen,

  1. erachtet der Oberrheinrat das Inkraftsetzen von gemeinsamen und konkreten Massnahmen als notwendig und dringend. Diese Massnahmen sollen es erlauben:die diffusen Grundwasserbelastungen bedeutsam und auf messbarer Weise zu reduzieren (z.B. indem die Benutzung von Düngemittel und Pflanzenschutzmittel eingeschränkt wird); die Degradierung des Grundwassers durch Chlorid zu bekämpfen, damit die Grundwasserqualität im Oberrheingraben gewährleistet wird ;
  2. meint, dass die Aufrechterhaltung der Lebensqualität im Oberrheingraben, heute und für die nächsten Generationen, von der Bestimmung und Durchführung von adäquaten, konkreten und präzisen Massnahmen  abhängt.

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