Bedeutung des Deutsch-Französischen Tages 22. Januar 2006 für die Oberrheinregion

PLENARSITZUNG VOM 25. NOVEMBER 2005

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 25. November 2005 und auf Antrag der Kommission Kultur, Jugend, Ausbildung,

  1. begrüßt die Vereinbarung der deutschen und der französischen Regierung, den 22. Januar zum „Deutsch-Französischen Tag“ zu erklären, an dem die Bildungseinrichtungen beider Länder für die Nachbarsprache werben, ihre bilateralen Beziehungen präsentieren sowie über Austausch- und Begegnungsprogramme und die Möglichkeiten des Studiums und der Beschäftigung im Nachbarland informieren,
  2. bekräftigtdie Zielsetzung, die Oberrheinregion zu einer Region, in der die Menschen die beiden Nachbarsprachen Deutsch und Französisch zugleich beherrschen, zu entwickeln, und sieht vor diesem Hintergrund die InitiativeDeutsch-Französischer Tag auch als einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung der Oberrheinregion an,
  3. ermuntert die Schulen und Bildungseinrichtungen der Oberrheinregion, sich am Deutsch-Französischen Tag mit Aktionen und Initiativen zu beteiligen, die insbesondere für die Nachbarsprache werben, grenzüberschreitend die Kontakte und den Austausch von Schülern und Lehrern zwischen den Schulen am Oberrhein verstärken und über die Perspektiven für Ausbildung und Beschäftigung informieren,
  4. unterstreicht seine Auffassung, dass das Motto des Deutsch-Französischen Tages 2006 „Französisch schlägt Brücken für Beruf und Karriere – L´allemand, un passeport pour des métiers et des carrières en Europe“ zugleich Geltung für den schweizerischen Teil der Oberrheinregion hat underweitert seine             Empfehlung darauf, die schweizerischen Schulen der Oberrheinregion in die Initiativen zum Deutsch-Französischen Tag miteinzubeziehen und den Deutsch-Französischen Tag als trinationalen Tag am Oberrhein zu nutzen.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an

  • die Landesregierung Baden-Württemberg
  • den Rektor der Akademie Straßburg
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz
  • die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Argau,Solothurn und Jura

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